- Deutsche,
österreichische oder gleichwertige Gleitsegellizenz
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- oder
mindestens Grundausbildung und 30 Höhenflüge
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- Einstiegsalter
ab 16 Jahre (Scheinerteilung ab 17 Jahre)
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- (Fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis) Entfällt!
Ab dem 03.12.2003 laut Mitteilung des DULV weggefallen! Fliegerärztliches
Tauglichkeitszeugnis
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- Polizeiliches
Führungszeugnis – Belegart N
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- Du
fliegst noch nicht Gleitschirm, dann zusätzlich
motorlose Vorausbildung
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- DHV
- Grundausbildung und 30 Höhenflüge ab 100 m
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- Einstiegsalter
ab 14 Jahre
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